Die Erstellung von Gutachten gehört zum Grundgegenstand der Tätigkeit des Sachverständigeninstituts. Der Charakter eines Gutachtens wird entweder durch seinen Zweck oder durch das Objekt, für das das Gutachten erstellt wird, bestimmt. Der Sachverständige bzw. das Sachverständigeninstitut müssen für den betroffenen Gegenstand des Gutachtens (eine Sache bzw. eine Leistung, die begutachtet werden sollen) entsprechende Sachverständigenbescheinigungen besitzen. Die Palette der erworbenen Sachverständigenbescheinigungen, die im Sachverständigen- und Bewertungsinstitut vorliegen, ist ziemlich breit.
Die Gesellschaft wurde am 18.8.2000 gemäß der Bestimmung des § 21, Absatz 3, Gesetz Nr. 36/1967 Slg., über Sachverständige und Dolmetscher, sowie der Bestimmung des § 6, Absatz 1, Verordnung Nummer 37/1967 Slg. in der Fassung später erlassener Vorschriften, in der ersten Abteilung der Liste von Instituten eingetragen, die zu Sachverständigenleistungen qualifiziert sind. Hierher entfallen Gutachten, die von Staatsorganen und Organen der Selbstverwaltung angefordert werden. Ein diesbezüglicher Beschluss des Justizministeriums wurde unter dem Zeichen 155/2000 - Zn erlassen und im Zentralblatt der Tschechischen Republik veröffentlicht. Anhand dieses Beschlusses wurden dem Sachverständigeninstitut Sachverständigenbescheinigungen für folgende Branchen und Spezialisierungen erteilt.
Die Bewertung ist wiederrum eine Disziplin, die nicht durch das Gesetz über Sachverständige und Dolmetscher geregelt wird. Erbracht kann diese Dienstleistung nur mit einer gültigen Gewerbeberechtigung werden. Auch hier ist der Umfang der von uns angebotenen Leistungen ziemlich umfangreich.